AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von
Verhandlungen mit dem Verkäufer / Vermieter kommt der Maklervertrag mit dem Interessenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zu Stande.

Angebot:
Unsere Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der
Auskünfte Dritter (meist Verkäufer) erteilt. Eine Haftung für die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Irrtum, Zwischenverkauf
bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.

Vorkenntnisse des Angebotsempfängers:

Der Empfänger eines Angebots, der das angebotene Verkaufs-
oder Vermietungsobjekt bereits kennt, ist verpflichtet, uns dies
unverzüglich binnen drei Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der
Empfänger diese Pflicht und nimmt aus diesem Angebot weitere Leistungen
unsererseits in Anspruch, macht er sich schadenersatzpflichtig im Sinne
eines pauschalen Ersatzes nachgewiesener Aufwendungen. Unterlässt er diese
Anzeige und kommt es zu einem Vertragsabschluss über das im Angebot
nachgewiesene Objekt, so ist der Empfänger zur Zahlung der Provision
verpflichtet.

Informationsweitergabe an Dritte:

Das Angebot von Handschuch Immobilien versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Der Inhalt der Exposés, auch in Auszügen, ist in jedem Fall vertraulich zu behandeln.
Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte führt in voller Höhe
zur Provisionspflicht.

Doppeltätigkeit:

Handschuch Immobilien ist berechtigt, für beide Seiten des
beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig uneingeschränkt tätig zu
werden.

Provision
Unser Provisionsanspruch entsteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres
Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag geschlossen bzw.
beurkundet wird. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend.
Unser Provisionsanspruch wird fällig mit Abschluss des Kaufvertrages.
Die Käufercourtage beträgt, wenn nicht abweichend im Angebot dargestellt, 5,95% vom Gesamtkaufpreis inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Haftung:

Die Objektbeschreibungen in den Exposés und Angeboten wurden auf Grund der
Angaben des Verkäufers / Vermieters / (oder eines
Dritten) und zu dessen Verantwortlichkeit erstellt. Handschuch Immobilien hat diese
Information nicht überprüft und kann deshalb bei aller Sorgfalt für deren
Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit keine Haftung übernehmen.
Irrtum vorbehalten. Schadensersatzansprüche gegen Handschuch Immobilien sind
ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von
Schadensersatz beträgt 2 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.

Geldwäschegesetz: Gemäß Geldwäschegesetzt sind wir als
Immobilienmakler nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz
(GwG) verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität
des Vertragspartners festzustellen. Daher ist es zwingend erforderlich,
dass Sie Ihren Personalausweis mitbringen, damit wir die relevanten Daten festhalten können.

Aufwandserstattung:
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt uns insbesondere zum Ersatz unseres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis. Ein vertragswidriges Verhalten liegt u.a. dann vor, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich mitteilt,
dass der von ihm erteilte Auftrag gegenstandslos geworden ist.

Kündigung:

Die Kündigung des Maklervertrages während der Laufzeit ist nicht möglich. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt und ist nur schriftlich möglich. Ein wichtiger Grund ist, wenn z.B. der Makler seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach kommt oder der Auftraggeber einen
Kauf-/Mietinteressenten ablehnt oder seine Kaufpreisforderung erhöht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.